Verordnung (EU) 376/2014

Die Verordnung (EU) 376/2014 über die Meldung von Ereignissen ist seit dem 1. April 2016 in der Schweiz in Kraft und betrifft auch die Flugplätze. Eine kurze Zusammenfassung der Vorgaben finden Sie im beigelegten Merkblatt und unter dem folgenden Link des BAZL: www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/luftfahrzeuge/meldewesen/neue-verordnung--eu--376- -2 -014-zur-meldung--analyse-und-weiterver.html.

Wir sind unseren Mitgliedern dankbar für die Mitteilung ihrer Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung (EU) 376/2014. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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