Entwicklung Flugplatzareal Dübendorf - Stellungnahme zur kantonalen Richtplanteilrevision

Im August 2014 beschloss der Bundesrat für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Nach Kritik von Anrainergemeinden stellte der Bund das Sachplanverfahren am 14. Oktober 2020 jedoch ein und beteiligt sich seitdem am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich.

Der Kanton Zürich hat nun die Teilrevision des kantonalen Richtplans vorgelegt. Gemeinsam mit seinen Partnerverbänden des GASCO hat der VSF eine Stellungnahme abgegeben und seine Haltung zu folgenden fünf Punkten festgehalten:

  1. Die Entwicklung des Areals des Flugplatzes Dübendorf ist von zentraler Bedeutung für die Luftfahrt im Kanton Zürich sowie für das Gesamtsystem der Schweizer Aviatik.
  2. Die allgemeine Luftfahrt ist das Fundament eines jeglichen Luftfahrtsystems.
  3. Das GASCO begrüsst die proaktive Haltung des Kantons, um die strategische Land-, Infrastruktur und Luftraumreserve des Flugplatzes Dübendorf zusammenhängend (nicht fragmentiert) für künftige Generationen nutzbar zu machen.
  4. Es sollte deshalb in enger Koordination mit dem Bund (insbesondere im Rahmen des SIL und des SPM) die Chance genutzt werden, eine nachhaltige aviatische Nutzung des Areals des Flugplatzes Dübendorf anzustreben, welche die allgemeine Luftfahrt nicht per se ausschliesst.
  5. Es sollten mit der angestrebten Teilrevision des Richtplans keine irreversiblen Faktoren oder Festsetzungen in den Richtplan inkludiert werden, mit welchen Barrieren für die künftige Flugplatznutzung geschaffen oder Entwicklungen grundsätzlich verunmöglicht werden.

 

Erläuterungsbericht Teilrevision kantonaler Richtplan

www.gasco.ch

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