VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE
c/o Weisser Pardo AG
Kreuzstrasse 60
8008 Zürich

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Mitglied der ERAC
European Regional Aerodromes Community und des
GASCO
(General Aviation Steering Committee)

Feuerlösch- und Brandschutzmittel für Mitglieder

Die Vorgaben der angepassten Richtlinie AD I-001 "Notfallplanung, Feuerwehr- und Rettungswesen auf Schweizer Flugplätzen (RFF-Richtlinie)" sind mit den definierten Übergangsfristen bis zum 1. Dezember 2022 durch die Flugplätze umzusetzen.

Flugplätze der Kategorie B müssen neben Handfeuerlöschmittel neu auch ein fahrbares Schaum-Löschmittel in einer Mindestmenge von 50kg zur Verfügung haben.

Der VSF hat exklusiv für die Mitgliederflugplätze mit einem Lieferanten von Feuerlösch- und Brandschutzmitteln eine Offerte zu Vorzugskonditionen ausgehandelt. Entnehmen Sie die Preisliste dem folgenden Link:

Preisliste Schweizer Brandschutz

Ein Flugplatz, welcher Mitglied im VSF ist, kann unkompliziert unter Nennung seiner Mitgliedschaft im Verband die angegebenen Produkte beim Lieferanten zu Spezialpreisen beziehen.