Feuerlösch- und Brandschutzmittel zum Vorteilspreis für VSF-Mitglieder

Die Vorgaben der angepassten Richtlinie AD I-001 "Notfallplanung, Feuerwehr- und Rettungswesen auf Schweizer Flugplätzen (RFF-Richtlinie)" sind mit den definierten Übergangsfristen bis zum 1. Dezember 2022 durch die Flugplätze umzusetzen.

Flugplätze der Kategorie B müssen neben Handfeuerlöschmittel neu auch ein fahrbares Schaum-Löschmittel in einer Mindestmenge von 50kg zur Verfügung haben.

Der VSF hat exklusiv für die Mitgliederflugplätze mit zwei Lieferanten von Feuerlösch- und Brandschutzmitteln eine Offerte zu Vorzugskonditionen ausgehandelt. Entnehmen Sie die Preislisten der zwei Lieferanten in den folgenden Links:

Preisliste Primus

Preisliste Schweizer Brandschutz

Ein Flugplatz, welcher Mitglied im VSF ist, kann unkompliziert unter Nennung seiner Mitgliedschaft im Verband die angegebenen Produkte bei den Lieferanten zu Spezialpreisen beziehen.

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