PPR-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2013

Das BVerG beschliesst Nichteintreten auf die Beschwerde. Der VSF hat die Betroffenen am 30.12.2013 schriftlich informiert. Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 7. Januar 2014 das weitere Vorgehen festgelegt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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