Fall PPR: Bereinigung

Nachdem kurz vor Jahresende 2013 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Fall PPR (Beschwerde gegen Richtlinie AD I-009 des BAZL betreffend „Prior Permission required (PPR) / Restricted (R)“) einging, hat der VSF daraufhin seinen Mitgliedern folgende zwei alternative Möglichkeiten zu ihrer Absicherung empfohlen:

  • Per NOTAM und/oder per Anpassung der Publikation im AIP mit einem "plain text" zu deklarieren, dass der eigene Flugplatz nur als Alternate zur Verfügung steht, wenn eine vorherige Genehmigung (prior permission) vorliegt. Dies hätte zur Folge, dass ein Pilot nicht aus "operationellen Gründen" (wie es die Richtlinie AD I-009 vorsieht) einen PPR-Platz auch ohne Einholen einer Genehmigung anfliegen dürfte.

und

  • Per NOTAM und/oder per Anpassung der Publikation im AIP die Betriebszeiten des Flugfeldes als "HX" ("keine bestimmten Betriebszeiten") zu deklarieren. Dies hätte zur Folge, dass sich ein Pilot im Rahmen seiner Flugvorbereitung nach den Betriebszeiten des HX-deklarierten Flugplatzes erkundigen müsste. Dies würde aus betrieblicher Sicht dem Anliegen der Flugfelder entsprechen, welche nach dem bisherigen Verständnis (vor dem Erlass der Richtlinie AD I-009) mit PPR operiert haben.

Der VSF ist der Ansicht, dass eine NOTAM-Lösung nur eine vorübergehende Massnahme darstellen kann. Eine Anpassung der Publikation im AIP erachtet der VSF als den besseren Weg für die Flugplätze.

Wie angekündigt hat sich der VSF in der Zwischenzeit um einen zielgerichteten Dialog mit den zuständigen Stellen des BAZLs bemüht, um für seine Mitglieder einzelfallgerechte Lösungen der PPR-Problematik zu finden. Das BAZL hat sich zu Gesprächen bereit erklärt. Ein Meeting mit dem BAZL zum Dossier PPR soll nun Mitte März 2014 stattfinden. Gerne erwarten wir auch Vorschläge unserer Mitglieder für das BAZL Gespräch.
 
Bei Fragen steht Ihnen der VSF-Geschäftsführer Jorge V. Pardo gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
VERBAND SCHWEIZER FLUGPLÄTZE

Werner Ballmer             Jorge V. Pardo

Präsident VSF                Geschäftsführer VSF

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